Information · keine Garantie auf Bewilligung

Wie Kunden Datenschutzkosten fördern lassen

Es gibt zwei relevante Fördertöpfe, die sich ergänzen und teilweise kombinieren lassen. Diese Seite ist eine Orientierung. Die Entscheidung trifft die jeweilige Förderstelle.

Wichtig: BAFA-Beratungsförderung läuft bundesweit noch bis 31. Dezember 2026. Wer den Zuschuss nutzen will, sollte den Antrag stellen, bevor der Bestellvertrag unterschrieben wird.

Bundesweit: BAFA-Beratungsförderung

Datenschutz und DSGVO-Compliance sind ausdrückliche förderfähige Themen. Gefördert wird die konzeptionelle Beratung: Erstgespräch, Bestandsaufnahme, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen. Der laufende monatliche Retainer als Umsetzung ist typischerweise nicht direkt förderfähig; Onboarding und konzeptionelle Beratungsrunden schon.

Kritische Regel: Erst nach der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung darf mit der Beratung begonnen werden. Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Als Beginn zählt der Abschluss des Beratungsvertrags. Deshalb: BAFA-Antrag vor Unterzeichnung der DSB-Bestellung.

BAFA-Portal öffnen Trotzdem DSB anfragen

NRW: MID Digitale Sicherheit

Für Kunden in Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich das Landesprogramm Mittelstand Innovativ und Digital (MID). Förderung bis zu 15.000 EUR bei 50 Prozent Quote. Förderfähig u. a. Analysen des IT-Sicherheitsstands, Schulungen und konkrete Schutzmaßnahmen. Antragsverfahren zweistufig (Losverfahren, danach Antrag); Betreuung neuer Vorhaben u. a. über die NRW.BANK.

Kombination BAFA und MID

Für denselben Zweck sind keine doppelten öffentlichen Zuschüsse zulässig. BAFA für Datenschutzberatung und MID für IT-Sicherheitsmaßnahmen lassen sich oft kombinieren, solange es unterschiedliche Maßnahmen sind.

Empfohlener Ablauf

  1. Kontakt über datenschutztest.de oder Erstgespräch
  2. Förderung prüfen und bei Bedarf BAFA-Antrag stellen
  3. Nach Förderzusage (oder bei bewusstem Verzicht) Bestellvertrag unterschreiben
  4. Onboarding und Bestandsaufnahme (förderfähige Beratung)
  5. Verwendungsnachweis einreichen (Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsbeleg)

Das senkt den wahrgenommenen Einstiegspreis für die Erstberatung erheblich. Monatliche DSB-Betreuung bleibt ein separates Produkt.

Keine Rechts- oder Förderberatung. Angaben ohne Gewähr; Programmdetails und Fristen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Bedingungen bei BAFA und NRW.BANK.